Rauchmelder
Gründe für die Installation eines Rauchmelders:
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.Wohnungen, die mit einem Rauchmelder ausgestattet sind, bieten allen Bewohnern deutlich mehr Sicherheit. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Daher gibt es seit dem 1. Januar 2013 in fast allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht (für Bestandswohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017). Diese besagt, dass in Wohnräumen, neben Wohnungen auch in Einfamilienhäuser funktionsfähige Rauchmelder installiert sein müssen. Gewerberäume fallen nicht darunter, jedoch kann sich die Pflicht hierfür aus anderen Vorschriften ergeben.
Fachgerechte Montage
Gem. DIN 14676 werden Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert. Pro Wohnung werden also durchschnittlich ca. drei Rauchwarnmelder benötigt. Optimal ist die Ausstattung jedes Wohnraumes mit einem Rauchmelder.Der Gesetzgeber gibt in der Norm 14676 konkrete Anweisung zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern.
Wir empfehlen:
Lassen Sie Ihre Geräte vom Fachmann montieren und einmal jährlich warten.
Das sichert volle Funktionsfähigkeit über die gesamte Produktlebensdauer.
Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft eines Rauchmelders zuständig?
Der Bauherr oder Eigentümer
einer Immobilie ist zuständig für den Einbau der Rauchmelder. Zudem ist er für
den Austausch des Rauchmelders zuständig, wenn dieser defekt ist oder
wenn sich, wie bei 10-Jahres-Batterien üblich, Batterien nicht wechseln
lassen.
Der Gesetzgeber weist jedoch
die Pflicht, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, dem Nutzer der Wohnung
zu. Der selbstnutzende Eigentümer oder Mieter muss also selbstständig prüfen,
ob der Rauchmelder noch funktioniert und gegebenenfalls einen Batteriewechsel
durchführen.
Neben einer regelmäßigen
Funktionskontrolle ist zu überprüfen, dass die Öffnungen, durch die der Rauch
ins Gerät eindringt, nicht durch Verschmutzungen verschlossen sind. Sollte das
der Fall sein, müssen diese selbstverständlich entfernt werden.