Effizienz-Check für Gasheizungen
Prüfungspflicht für Erdgas-Heizungen
Bis 30.09.2024 ist jeder Eigentümer dessen Gebäude mit Erdgas beheizt wird verpflichtet, seine Heizung entsprechend § 2 Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) prüfen zu lassen und ggf. zu optimieren.
Gerne führen wir diesen "Effizienz-Check" für Sie durch. Die Prüfung kann kostengünstig - nach Absprache - bei einem Termin zur Abgaswegeüberprüfung, Messung oder bei der Feuerstättenschau erforlgen bzw. während eines gesondert zu vereinbarenden Termins.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. über folgenden Link: